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CERTA LEGE Rechtsanwälte | Fachanwälte beraten und vertreten Konzerne, Unternehmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen in allen Fragen des Datenschutzrechts.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 1 Abs.1; 2 Abs. 1 Grundgesetz verankert. Es wurde durch das Bundesverfassungsgericht in dem so genannten Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 beschrieben, als Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen zu können.
Dieses Recht unterliegt allerdings Schranken, so müssen z.B. öffentliche Stellen personenbezogene Daten für die sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen, dabei müssen sie sich aber an dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten und eine Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem öffentlichen Interesse vornehmen. Das Datenschutzrecht wurde dabei hauptsächlich als Abwehrrecht gegen den staatlichen Zugriff auf Daten verstanden. Der verfassungsrechtliche Grundsatz fand seine Ausformung in den Landesdatenschutzgesetzen und dem Bundesdatenschutzgesetz sowie einer Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen mit datenschutzrechlichen Bezügen.
Dabei galt der allgemeine Grundsatz, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verboten ist, soweit sie nicht durch eine datenschutzrechtliche Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt oder angeordnet ist oder der Betroffene dazu seine Einwilligung erklärt hat.
Das Datenschutzrecht hat dann durch die zunehmende Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche eine ernorme Bedeutung gewonnen. Manche Unternehmen haben heute einen größeren Zugang zu personenbezogenen Daten als Staaten. Das Datenschutzrecht rückte daher nicht nur als Abwehrrecht gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber dem Datenhunger der digitalen Wirtschaft in den Fokus. Trotz der teilweise hohen medialen Präsenz des Themas und der kontrovers geführten Diskussionen zu den Chanchen und Risiken, blieben die Regeln zum Datenschutz lange unverändert. Nun stehen allerdings massive Neuerungen bevor, die nicht nur die großen Unternehmen zu Anpassungen bei der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung zwingen.
Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und die EU Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) setzen neue Maßstäbe, die nun in nationales Recht umzusetzen sind.
National stellen die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen (KRITIS-VO) und das IT-Sicherheitsgesetz neue Herausforderungen an die Unternehmen, nicht nur zur Frage der Datennutzung, sondern auch hinsichtlich der Sicherheit der Daten.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht vor einer vollständigen Erneuerung; auch das Telemediengesetz (TMG) und eine Vielzahl weiterer Gesetze, die datenschutzrechtlich relevant sind, werden in den nächsten Monaten und Jahren modernisiert werden.
Wir helfen Ihnen nicht den Anschluss zu verlieren.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere
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Rechtsanwalt Falco Henkel
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Wolfgang Schenk
Fachanwalt für Arbeitsrecht