certa Lege Rechtsanwälte Köln

Partnerschaft von Rechtsanwälten · Fachanwälten
Henkel · Leunig · Schenk
Unter Sachsenhausen 35 · 50667 Köln · Telefon: 0221 - 16 87 20 58

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Henkel · Leunig · Schenk
Unter Sachsenhausen 35 · 50667 Köln
Telefon: 0221 - 16 87 20 58

  • (c) fotolia, Nedjo
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Haftungsrecht

Im breit angelegten Bereich des Haftungsrechts unterstützen wir Sie sowohl bei der Abwehr, als auch der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei Schadenskonstellationen in den Schwerpunkten:

  • Bau- und Planungsschäden
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Produktschäden
  • Arzthaftungsrecht
  • Verkehrssicherungspflichten, insbesondere
    • Räum- und Streupflichten und Dachlawinenschäden
    • Nässeunfällen in Hallen- und Freibädern,
    • Stürzen aufgrund von Höhenunterschieden im Bodenbelag
    • KFZ-Schäden in Waschanlagen und Waschstraßen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Tierhalterhaftplicht
  • Aufsichtspflichtverletzungen
  • Sportunfällen
  • Verkehrsrechtsstreitigkeiten
  • Unfallschäden

Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter, schadensrechtlicher und forensischer Kenntnisse, insbesondere im Zusammenhang mit Personenschäden. Zu nennen sind hier die gesamte Bandbreite von der Bemessung des Schmerzensgeldes, über den Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschäden und Dauerschadenproblematiken.

Unser Partner Rechtsanwalt Leunig verantwortet dieses Dezernat und ist zugleich Ihr durchgehender Ansprechpartner.

Haben Sie Fragen?

Ihr Ansprechpartner: RA Alexander Leunig
Info am Telefon: 0221 16 87 20 - 58

Pferderecht und Tierhalterhaftpflicht

Ein besonderer Fokus von CERTA LEGE Rechtsanwälte l Fachanwälte liegt im Bereich des Pferderechts.

In dieser Spezialmaterie des Haftungsrechts sind wir für Sie in Person unseres Partners Rechtsanwalt Leunig in folgenden Fallkonstellationen erfolgsorientiert und mit über 10-jähriger Erfahrung Ihr Ansprechpartner:

  • Reit- und Weideunfällen,
  • Personenschäden,
  • Hufbeschlag und Hufschmiedeschäden,
  • Arztfehlern bei der Tierbehandlung,
  • behördlichen Verfügungen und Auflagen (insb. bei der Zucht, etc.),
  • Bewertungsfragen Ihres Pferdes

Insbesondere bei der Abwehr von derartigen Schadenskonstellationen sind wir seit Jahren eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien. Gerne können Sie sich im Schadensfall für eine Haftungseinschätzung an uns wenden. Wir beraten Sie umfassend und zielorientiert.

Darüber hinaus sind wir im Bereich der Tierhalterhaftpflicht Ihr durchgehender Ansprechpartner. Ganz gleich, ob es sich um die klassische Hundebeißerei handelt oder Schäden die Ihnen in der Tierpension oder als Betreiber von Tierpensionen entstehen, wir verstehen Ihre Bedürfnisse und liefern Lösungen für Sie!

 

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Ihr Ansprechpartner: RA Alexander Leunig
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Regresse

Wir verfügen über ein breites Wissen im Bereich von Regressen und des Forderungsmanagements.

Unser Leistungsangebot umfasst sowohl die Prüfung und anschließende Beratung, ob ein Regress grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat, als auch, ob der Schädiger finanziell in Lage ist, die Forderung auch zu erfüllen. Hiermit optimieren wir bereits im Vorfeld Ihr Kostenrisiko eines Prozesses, damit Sie nicht auf den Kosten "sitzen bleiben".

Grundsätzlich kann die Durchführung eines Prozesses auch dann ratsam sein, wenn der in Anspruch zu nehmende gegenwärtig über wenig Mittel verfügt, da auf diesem Weg ein Titel erwirkt werden kann, der auch noch nach Jahren eine Realisierung der Forderung ermöglicht.

Neben der Fertigung entsprechender Schriftsätze sorgen CERTA LEGE Rechtsanwälte l Fachanwälte deshalb auch überregional für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und nehmen anstehende Gerichtstermine für Sie selbst wahr. Ihr Vorteil: Ein durchgehender Ansprechpartner und durchgehend höchste Qualität in der Regressbearbeitung und Ihrem Forderungsmanagement.

Zudem überwachen wir für Sie etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen und entlasten Sie so beim Forderungsmanagement.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht betreut unser Partner Rechtsanwalt Leunig Ihre Anliegen und ist zugleich Ihr durchgehender Ansprechpartner.

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Ihr Ansprechpartner: RA Alexander Leunig
Info am Telefon: 0221 16 87 20 - 58

Versicherungsvertragsrecht (VVG)

Das Dienstleitungsangebot von CERTA LEGE Rechtsanwälte l Fachanwälte im Bereich des Versicherungsrechts (VVG) richtet sich insbesondere an Versicherer und deren Agenturen.

Wir betreuen für Sie Mandate in deckungsrelevanten Fragen

  • der Kompositversicherung (Haftpflicht-, Sach und Kraftfahrtversicherungsrechts),
  • der Beratungspflichten des Versicherers und des Ausschließlichkeitsvermittlers/Maklers und
  • des Lebens-, Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherungsrechts.

Im Bereich des Versicherungsrechts beraten und vertreten wir führende Versicherer sowie deren Agenturen vornehmlich in den Sparten der Sach-, Allgemeinen Haftpflicht, Kasko-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung bei

  • vermeintlichen Beratungsfehlern des Versicherers nach § 6 VVG,
  • Beratungs-/ Dokumentationsfehlern des Vermittlers nach §§ 61 VVG,
  • daraus resultierenden Schadensersatzprozessen (§§ 6 V VVG, 63 VVG).

Wir beraten Sie bereits in der laufenden Schadensbearbeitung über Prozessrisiken und Erfolgsaussichten. Bei streitigen Verfahren vertreten wir unsere Mandanten bundesweit.

Unser Partner Rechtsanwalt Leunig verantwortet dieses Dezernat und ist zugleich Ihr durchgehender Ansprechpartner.

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