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Rückerstattungsansprüche für deutsche Transportunternehmen - EuGH Urteil, 28.10.2020 - C-321/19

Die deutsche Lkw-Maut ist der Höhe nach zu Unrecht erhoben worden!

Allen Transportunternehmen, die deutsche Lkw-Maut bezahlt haben, steht ein Erstattungsanspruch zu!

Der Europäischen Gerichtshofs hat am 28.10.2020 in der Rechtsache C-321/19 rechtskräftig festgestellt, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat entgegen Art. 7 Abs. 9 der Richtlinie 1999/62/EG Kosten der Verkehrspolizei mit in die Berechnung zur Höhe der Lkw-Maut aufgenommen mit der Folge, dass die eingezogene Maut in den vergangenen Jahren jedenfalls in der geltend gemachten Höhe ungerechtfertigt war.

Da das Gericht zugleich dem Wunsch der Bundesrepublik Deutschland, wonach eine nachträgliche Neuberechnung der Infrastrukturkosten möglich sein sollte, nicht stattgegeben hat, haben alle mautpflichtigen Unternehmen einen Anspruch auf Erstattung der in den zurückliegenden Jahren gezahlten Mautgebühren.

Achtung! Rückzahlungsansprüche aus dem Jahre 2017 verjähren zum Jahresende 2020. Zur Geltendmachung ihrer zu Unrecht gezahlten Mautgebühren nehmen Sie jetzt gerne Kontakt zu uns auf. 

 

Tel.: 0221 - 16 87 20 58

E-Mail: office@clpr.eu

 

07.12.2020