Rückerstattungsansprüche für deutsche Transportunternehmen - EuGH Urteil, 28.10.2020 - C-321/19
Allen Transportunternehmen, die deutsche Lkw-Maut bezahlt haben, steht ein Erstattungsanspruch zu!
Achtung! Rückzahlungsansprüche aus dem Jahre 2017 verjähren zum Jahresende 2020. Zur Geltendmachung ihrer zu Unrecht gezahlten Mautgebühren nehmen Sie jetzt gerne Kontakt zu uns auf.