Einkaufsgutschein als Gegenleistung für Kundenbewertung unzulässig
Unternehmen bitten ihre Kunden häufig um Abgabe einer Bewertung auf sozialen Netzwerken. Da derartige Bewertungen einen großen Werbewert haben, bieten Unternehmen häufig auch Rabatte oder Einkaufsgutscheine für die Abgabe einer Bewertung an.